Stellvertretend für die mehr als 20.000 Unterzeichner:innen der Petition haben wir noch bevor das Gesetz beschlossen wurde, die Landeshauptleute sowie die Landtagsklubs aller neun Bundesländer um eine Stellungnahme ersucht, wie sie bzw. der Landtagsklub zu diesem wichtigen EU-Gesetz stehen.
In einem Schreiben wurde ersucht, falls sie dem Gesetz ablehnend gegenüberstehen, die Gründe für Ihre Ablehnung mitzuteilen, um unser Verständnis zu verbessern. Es wurde ersucht, bei für sie kritischen Themen konkret auf die entsprechenden Textstellen in der geplanten Verordnung zu verweisen, sofern dies möglich ist.
Die Stellungnahmen, die wir erhalten, sind hier veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Initiative. Das Land Tirol setzt sich stark für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz ein und ist sich der Notwendigkeit des international vernetzten tatkräftigen
Einsatzes hierfür sehr bewusst. Tirol setzt bereits jetzt in mannigfaltigen Bereichen und auf vielen Ebenen tatkräftig Projekte im Sinne des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes um. Speziell der
Klimawandel mitsamt seinen extremen Wettererscheinungen stellt vor allem für Tirol mit seiner alpinen Lage eine immense Herausforderung dar. Wir sind der Meinung, dass es mehr konkrete Projekte
und Maßnahmen der Regionen statt praxisferne und verwaltungsintensive Vorgaben der EU benötigt. Beispielweise ist die in der Wiederherstellungsverordnung enthaltene Verpflichtung frei fließende
Flüsse neu zu schaffen sehr kritisch zu sehen, da es unter Umständen sein kann, dass für den im Katastrophenfall notwendige Schutzbauten rückgebaut werden müssen, um die Ziele der
Wiederherstellungsverordnung erreichen zu können. Auch unter Anbetracht der heimischen Lebensmittelproduktion kann das Land Tirol gemeinsam mit den meisten Bundesländern Österreichs der
vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Diese Vorbehalte stimmen mit den Positionen von mehreren EU-Mitgliedsstaaten wie Schweden oder Finnland, aber auch der Haltung mehrerer deutschen
Bundesländern überein.
Naturschutz und Biodiversität sind der Tiroler Landesregierung ein sehr großes Anliegen. Der Leitfaden hierfür ist insbesondere die von Anton Mattle und Ingrid Felipe ausgearbeitete Tiroler
Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie. Es ist aber die Aufgabe der Politik, die wesentlichen Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang zu bringen, einzelne Bereiche nicht gegeneinander
auszuspielen und auf das große Ganze zu achten. Tirol möchte der Klima- und Biodiversitätskrise mit wirkungsvollen Projekten und nicht mit noch mehr an Bürokratie begegnen. Das bestätigt auch der
aktuelle Monitoringbericht zur Tiroler Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie: Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie - Monitoring-Bericht 2023
Folglich kann dem vorliegende Entwurf der Wiederherstellungsverordnung keine Zustimmung erteilt werden; dies auch deshalb, weil man aufgrund der Struktur dieser Verordnung noch gar nicht weiß
welche weiteren Verpflichtungen auf die Mitgliedsstaaten durch die Annahme der Wiederherstellungsverordnung zukommen, da zentrale Regelungen mit dieser Verordnung an die Europäisch Kommission
ausgelagert wurden.
Harald Brühwasser-Gastl
im Auftrag von Büro Landeshauptmann Mattle (Tirol)
Das Büro unserer Landeshauptfrau hat uns Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung übergeben. Vorweg möchte ich festhalten, dass aufgrund der Ereignisse in den vergangenen Wochen eine inhaltliche
Debatte über das Renaturierungsgesetz obsolet wurde. Aus unserer Sicht hat die Umweltministerin mit dem eigenmächtigen Handeln die Verfassung gebrochen, Anzeigen wurden eingebracht, unabhängige
Gerichte werden nun über die Rechtmäßigkeit der Handlungen urteilen. Die österreichischen Bundesländer sind jedenfalls nicht alleine mit ihrer ablehnenden Haltung gewesen: Eine Verordnung, bei
der Länder wie Italien, die Niederlande, Belgien, Schweden, Finnland, Polen und einige weitere nicht dafür waren, kann kein guter Kompromiss sein. Es wurden viele Fragen unbeantwortet gelassen.
Ich möchte aber zeitgleich auch betonen, was das Land NÖ in den vergangenen Jahren im Bereich des Umweltschutzes geleistet hat – worin auch mitbegründet liegt, warum wir einem Diktat aus Brüssel
in diesem Bereich ablehnend gegenüberstehen.
Ein Drittel unserer Landesfläche steht unter Schutz – vom Biosphärenpark Wienerwald bis zum UNESCO-Weltnaturerbe Dürrenstein. Wir sind das einzige Bundesland mit zwei Nationalparks, aktuell
setzen wir uns intensiv dafür ein, dass mit dem Kampwald noch ein dritter geschaffen wird. Wir waren das erste Bundesland mit einem eigenen Naturschutzgesetz in der 1. und 2. Republik. Unsere
Natur ist also seit 100 Jahren durch eigene Gesetze geschützt. Bereits 2007 waren wir das erste Bundesland, dass den Klimaschutz in der Landesverfassung verankert hat. In den vergangenen Jahren
wurden mehr als 500 Renaturierungsprojekte in NÖ umgesetzt. Dafür haben wir 350 Millionen Euro in die Natur investiert. Mit dem Doppelbudget 2025/2026, das gerade im NÖ Landtag beschlossen wurde,
fließen weitere 200 Millionen Euro in entsprechende Projekte. Das nächste konkrete große Renaturierungsprojekt wird die Wiederanbindung des alten Donau-Nebenarms in Petronell. Dafür werden 4,3
Millionen Euro investiert.
Auch in Zukunft werden wir weiter an verträglichen Lösungen arbeiten, die mit Hausverstand gemeinsam mit den Regionen und den Menschen vor Ort entwickelt werden. Wir sind überzeugt davon, dass
erfolgreicher Umweltschutz nur möglich ist, wenn er von einer breiten Mehrheit mitgetragen wird.
Thomas Brunner
Pressesprecher
Landtagsklub der VP NÖ
Uns eint das Bekenntnis zu den Zielsetzungen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme. Als Kärntner ÖVP-Landtagsclub sehen wir jedoch nicht die Notwendigkeit für eine
weitere Regelung um diese Ziele zu erreichen.
Derzeit gibt es 23 EU-Verordnungen, die regeln, was auf unseren Feldern, Wiesen, Flüssen und Wäldern passiert. Die geplante EU-Verordnung zur sogenannten Renaturierung oder Wiederherstellung der
Natur wäre die 24. Rechtsvorschrift aus Brüssel, die Grundbesitzer mit erheblichen Bewirtschaftungserschwernissen und Bürokratie belastet. Wir brauchen keine weitere Bürokratie, die unsere
regionale Lebensmittelversorgung, leistbaren Wohnraum oder den Schutz vor Naturkatastrophen reguliert oder gar einschränkt oder gefährdet.
Ganz im Gegenteil: Wir sind weltweit Vorbild im Natur- und Umweltschutz. Mit dem ÖPUL-Programm haben wir in der Landwirtschaft eines der größten Agrarumweltprogramme in der Europäischen Union und
den höchsten Anteil an Bio-Bauern haben wir ebenso. Kärnten und Österreich ist zudem voll von Vorzeigeprojekten. In Kärnten bspw. das Bleistätter Moor, Sablatnig Moor, zahlreiche Schutzgebiete,
dem Biosphärenpark Nockberge sowie dem Nationalpark Hohe Tauern als einem der größten Nationalparks Mitteleuropas, der weithin als Vorreiter gesehen wird.
Im Sinne der Subsidiarität und Bürgernähe können solche Projekte am Besten in Kärnten und Österreich entwickelt und festgelegt werden. Es hat sich in Kärnten bewährt, im Sinne der Biodiversität
und der betroffenen Grundeigentümer in gemeinsamen Managementplänen Maßnahmen mit Haus- und Sachverstand festzulegen. Regularien, die viele tausende Kilometer weg mit Blick auf die ökologische
Situation in Zypern oder Portugal erlassen werden, nehmen leider auf die individuelle Situation in Kärnten und Österreich keine Rücksicht.
Josef Anichhofer im Namen von Klubobmann Markus Malle
ÖVP Landtagsklub Kärnten
Wir sind gegen dieses Gesetz,weil dieses Gesetz nicht zu einem besseren Schutz unserer Natur führt .
Jakob Wolf
ÖVP Landtagsklub Tirol
Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und vor allem für Ihr Engagement und Ihren Einsatz für den Schutz unserer Natur. Bemühungen wie die Ihren stimmen mich sehr zuversichtlich, dass wir, auch wenn
es vorerst keine Zustimmung Österreichs zum Renaturierungsgesetz gibt, einen gemeinsamen Weg finden werden.
Ich habe mich in einem Schreiben an die derzeitige LH-Konferenz-Vorsitzende Johanna Mikl-Leitner gemeinsam mit dem Wiener Bürgermeister Michael Ludwig dafür stark gemacht, auf Basis des neuen
Kommissionsvorschlages eine offene Diskussion auf Länderebene aufzunehmen. Wien hat daraufhin eine neue gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer eingereicht, die unter klar festgelegten
Voraussetzungen eine Zustimmung zum Renaturierungsgesetz vorsieht. Dieser, und das habe ich auch schriftlich festgehalten, könnte ich, nach Aufnahme einiger Ergänzungen, als
Landeshauptmann von Kärnten durchaus zustimmen. Alle anderen Bundesländer haben sich allerdings klar dagegen ausgesprochen.
Auch wenn ich sehr bedauere, dass es zu keiner nochmaligen Diskussion auf Länderebene gekommen ist, möchte ich doch darauf verweisen, dass der Schutz unserer Natur auch nach dem 17. Juni, also
nach der Abstimmung in Luxemburg, noch auf unserer Agenda stehen wird. Denn die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt und intakten Natur für unsere Kinder und nachkommende Generationen sowie
notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz sind mir ein Herzensanliegen. Insofern begrüße ich auch die Bemühungen auf EU-Ebene, Klima- und Umweltschutz gemeinsam voranzutreiben.
Wie es keinen Planeten B gibt, gibt es auch kein Europa B und auch kein Österreich B. Es gibt aber die Chance sich auch nach dem 17. Juni gemeinsam für den Klimaschutz einzusetzen.
Peter Kaiser
Landeshauptmann von Kärnten
Ihre E-Mail an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Ludwig wurde zuständigkeitshalber dem Büro von Herrn Mag. Jürgen Czernohorszky als amtsführenden Stadtrat für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal
übergeben. Als zuständiger Referent darf ich Ihnen antworten.
Wie den Medien bereits zu entnehmen war, hat sich Österreich nun für die Annahme der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ausgesprochen.
Wir in Wien sind – ebenso wie Sie – sehr erfreut über diese Entwicklung. Denn die Stadt Wien steht zu ihrer Verantwortung, Biodiversität zu fördern und Wiederherstellungsmaßnahmen zu setzen. Dies
haben wir nicht zuletzt durch unseren Einsatz für die Renaturierungsverordnung gezeigt.
Es steht auch fest, dass Wien schon derzeit eine Vorreiterrolle in der Frage Biodiversitätsförderung sowie des Arten- und Lebensraumschutzes einnimmt. Wie beispielsweise mit der Wiener Wald- und
Wiesen-Charta, die über Programme für Biodiversität, Gewässer und nachhaltige Waldbewirtschaftung kontinuierlich umgesetzt wird, dem „Park der Artenvielfalt“ im 22. Bezirk oder auch kürzlich mit
dem Startschuss für Wiens größtes Renaturierungsprojekt am alten Verschiebebahnhof Breitenlee, aus welchem ein 90 Hektar umfassendes Naturschutzareal werden soll.
Die Stadt Wien leistet bereits seit Jahren konkrete Vorarbeit, da der Schutz der Biodiversität untrennbar mit dem Klimaschutz verbunden ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir die bevorstehende
Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur gut meistern werden.
David Ecker, BSc MA
Land Wien
Für uns als SPÖ-Landtagsklub steht die Bedeutung des EU-Renaturierungsgesetzes außer Frage. Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind untrennbar miteinander verbunden. Der Verlust der
Biodiversität befeuert die Klimakrise und umgekehrt führt die Klimakrise zur weiteren Zerstörung der Biodiversität. Diese Krisen erfordern eine gesamteuropäische Antwort. Das
EU-Renaturierungsgesetz ist die notwendige Antwort auf diese Herausforderungen und eine Chance für Österreich und für Europa.
Als SPÖ setzen wir uns in unserer politischen Arbeit für eine sozial-ökologische Transformation unseres Wirtschaftssystems hin zu einer klimaneutralen und enkeltauglichen Wirtschaft ein. Das
EU-Renaturierungsgesetz ist ein wichtiger Teil dieser Transformation und gehört daher jedenfalls beschlossen.
Sabine Engleitner-Neu
SPÖ Landtagsklub OÖ
Die Landtagssitzung vom 11. Juni 2024 wurde mit einer sehr emotional geführten „Aktuellen Stunde“
zum Thema EU-Renaturierungsgesetz eingeleitet. In dieser wurden unterschiedliche Positionen und
Zugänge dargelegt.
Anbei übermittle ich Ihnen den Link zur gegenständlichen Sitzung zum An/Nachsehen:
https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/meeting?dswid=-2889&ref=af167630-2740-4947-9a5c-86436ce9735f&inner=false
Falls Sie weitere detaillierte Informationen wünschen, darf ich Sie an das Büro unserer für den Bereich
Naturschutz zuständigen Landesrätin, Mag.a Ursula Lackner, verweisen.
Hannes Schwarz
SPÖ-Landtagsklubs Steiermark
Als Freiheitlicher bin ich ein großer Freund von direkter Demokratie und Mitbestimmung der Bürger. Ich begrüße daher prinzipiell alle Bürgerinitiativen, denn diese sind ein wesentlicher
Bestandteil unserer Demokratie. An diesem Punkt darf ich daran erinnern, dass es die FPÖ war, die sich immer für die Senkung der Hürden für Volksabstimmungen und Volksbefragungen eingesetzt
hat.
Ich halte es daher auch für demokratiepolitisch wichtig, dass Sie eine Petition „Für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz“ ins Leben gerufen haben. Inhaltlich bin ich jedoch
völlig gegenteiliger Ansicht.
Denn die gesetzten Ziele für die Wiederherstellungsmaßnahmen sind aus meiner Sicht völlig realitätsfern und würden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirte, insbesondere der
kleinteiligen österreichischen Betriebe, massiv schädigen, sondern die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in Europa insgesamt gefährden. Dazu kommen noch enorme Eingriffe in die
Eigentumsverhältnisse der Bauern.
Auch ist das geplante Gesetz wegen der strikten Vorgaben in die Bewirtschaftung für die Nationalstaaten in keiner Weise mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Ein einheitliches Gesetz für die
völlig unterschiedlichen Naturräume und Bewirtschaftungsformen in der EU ist per se absurd.
Abgesehen davon braucht Österreich generell kein Renaturierungsgesetz. Denn Natur gibt es bei uns genug. So sind gerade einmal 3.400 Quadratkilometer - also etwa vier Prozent der Gesamtfläche
Österreichs bzw. ein Zehntel des "Dauersiedlungsraumes" bebaut. Dazu kommen noch zweieinhalb Prozent der Landesfläche die von Straßen, Eisenbahnlinien und Parkplätzen belegt sind. Hier kann man
wohl kaum von zu wenig Natur sprechen.
Besonders wir in Niederösterreich haben auch ohne Diktat aus Brüssel bereits zahlreiche Renaturierungsprojekte umgesetzt. Aktuell wird etwa am Mittellauf der Pielach an einem über mehrere
Kilometer reichenden Revitalisierungsprojekt gearbeitet, in Zuge dessen sowohl die Fischdurchwanderbarkeit verbessert, als auch der Flusslebensraum deutlich aufgewertet wird. Ergänzend macht das
Land Niederösterreich ein derzeit noch nicht passierbares Wehr in Weinburg fischdurchgängig, wodurch eine noch längere zusammenhängende Flussstrecke entsteht. An der Liesing bei Schwechat sind
ebenfalls Maßnahmen vorgesehen, die die Durchgängigkeit und das Lebensraumdargebot verbessern.
Zu all dem haben wir kein Renaturierungsgesetz aus Brüssel gebraucht, das in vielen Punkten weltfremd, überbürokratisch und somit völlig unnötig ist. Das schaffen wir in Niederösterreich ganz
alleine.
Reinhard Teufel
Freiheitlicher Parlamentsklub NÖ
Der gesamte Landtagsklub steht geschlossen hinter einem starken Naturschutz und damit auch hinter der EU-Renaturierungs-Verordnung.
Das habe ich in der Radiosendung mit FPÖ-LH-Stv Marlene Svazek am 4.6. und am 5.6. auch in der Landtagsanfrage an Herrn LH-Haslauer klargemacht. Beide bleiben noch immer bei ihrer ablehnenden
Haltung.
Martina Berthold
Grüner Landtagsklub OÖ
Wir Tiroler Grüne unterstützen selbstverständlich die Zustimmung Österreichs zum Renaturierungsgesetz. Wir haben dazu auch bereits eine Fragestunde im Tiroler Landtag an die Landesregierung
eingebracht. Darin haben ÖVP und SPÖ sich jedoch in ihren altbekannten Positionen inklusive aller Fake-News eingemauert. Aus unserer Sicht braucht es unbedingt einen europaweiten Schutz für
unsere Biodiversität als Grundlage unseres Lebens und wir unterstützen gerne alle Maßnahmen auf dem Weg dort hin.
Gebi Mair
Grüner Landtagsklub Tirol
Der Klub der Grünen im Oö. Landtag so wie auch die Grünen Mandatar:innen auf allen politischen Ebenen in Österreich und Europa haben sich von Anfang an für eine wirkungsvolle EU-Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur eingesetzt. Wir stimmen dem im EU-Parlament am 27.2.2024 als Kompromiss beschlossenen Verordnungstext zu.
Im Oö. Landtag haben wir zuletzt am 11.4.2024 einen Initiativantrag eingebracht mit dem Ziel, die Oö. Landesregierung zu einer klaren Unterstützung dieser EU-Verordnung zu bewegen. Dieser Antrag
wurde in der Folge im zuständigen Landtags-Ausschuss am 25.4.2024 mehrheitlich von ÖVP, FPÖ und MFG abgelehnt.
Damit ist in OÖ leider keine politische Mehrheit für dieses langfristig wichtige Vorhaben zur Wiederherstellung der Natur vorhanden.
Severin Mayr
Grüner Landtagsklub OÖ
Das Renaturierungsgesetz ist Pflicht für uns Menschen!
Helga Krismer
Grüner Landtagsklub NÖ
Unser grüner Landtagsklub steht voller stolz hinter der mutigen Entscheidung der Ministerin Leonore Gewessler und bestärkt nochmals die Notwendigkeit dieses Gesetzes. Auf einem kaputten Planeten
können wir keine Lebensmittel anbauen, gibt es keine Luft zum Atmen und kein Wasser zum Trinken.
Wir wollen unseren Kindern und den Kindern, die noch gar nicht auf der Welt sind, ein gutes Leben und eine gute Zukunft auf unserem Kontinent ermöglichen.
Wer, wenn nicht Europa, muss hier mit gutem Beispiel für die ganze Welt vorangehen?
Eva Hammerer
Grüner Landtagsklub Vorarlberg
Wir unterstützen das EU-Renaturierungsgesetz und sind jedenfalls FÜR die Zustimmung Österreichs. Das können Sie auch aus meinen Redebeiträgen im NÖ Landtag zu diesem Thema nachvollziehen.
Die blockierende Haltung der ÖVP halten wir für kurzsichtig und zukunftsvergessen. Ohne nachhaltig gesunde Böden wird es keine Ernährungssicherheit in Österreich und in der EU geben. Die liberale
Fraktion im EU Parlament mit unserer Abgeordneten Claudia Gamon hat übrigens einen wesentlichen Teil dazu beigetragen, dass das Gesetz auf EU-Ebene durchgegangen ist.
Ich habe die Petition selbst soeben unterschrieben und hoffe, dass wir es mit vereinten Kräften schaffen, die Bürgerinnen und Bürger Österreichs davon zu überzeugen, dass grundsätzliche
Zusammenhänge von Umwelt, Wirtschaft und sozialem Zusammenwirken die Grundlage für den Erhalt von Frieden, Wohlstand und Freiheit sind.
Edith Kollermann
NEOS Parlamentsklub NÖ
NEOS unterstützen auf europäischer Ebene das Renaturierungsgesetz in seiner grundlegenden Zielsetzung. Gleichzeitig verstehen wir die Sorgen der Landwirte und fordern daher eine konstruktive
Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten, um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden und die praktische Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Es ist essenziell, dass bei der Erstellung der
Umsetzungsrichtlinien in Österreich alle relevanten Stakeholder eingebunden werden.
Folgende Aspekte möchte ich aus Sicht von NEOS hervorheben:
– Die Wahrung der Eigentumsrechte bei der Umsetzung des Renaturierungsgesetzes auf nationaler Ebene hat für uns oberste Priorität. Eingriffe in private Eigentumsverhältnisse dürfen nur mit
ausdrücklicher Erlaubnis der Eigentümer erfolgen. Es darf keinesfalls zu Zwangsenteignungen kommen – also kein Eingriff in privates Eigentum.
– Wir sind uns bewusst, dass Landwirte, insbesondere Biolandwirte, bereits jetzt sehr viele Auflagen zu erfüllen haben. Das Renaturierungsgesetz darf nicht zu noch mehr Bürokratie führen und muss
praktikabel gestaltet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die zusätzlichen Anforderungen minimal und umsetzbar bleiben.
– Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ebenso von hoher Priorität. Die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes darf den Ausbau nicht entschleunigen. Es ist wichtig, dass beide Ziele –
Renaturierung und Ausbau der erneuerbaren Energien – Hand in Hand gehen und sich gegenseitig unterstützen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes in Österreich transparent und fair erfolgt, und dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Transparenz und Fairness sind entscheidend, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.
David Eisenherz
Parlamentsklub NEOS OÖ
Wir NEOS unterstützen auf europäischer Ebene das Renaturierungsgesetz in seiner grundlegenden Zielsetzung. Gleichzeitig verstehen wir die Sorge der Landwirte und fordern daher eine konstruktive Umsetzung der Mitgliedsstaaten, um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden und die praktische Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Wir unterstützen das europaweite Ziel des Renaturierungsgesetzes, jedoch ist es essenziell, dass bei der Erstellung der Umsetzungsrichtlinien in Österreich alle relevanten Stakeholder eingebunden werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes in Österreich transparent und fair erfolgt, und dass die Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Landwirte,
angemessen berücksichtigt werden. Transparenz und Fairness sind entscheidend, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.
Unsere Europaabgeordnete Claudia Gamon – auch Landesvorsitzende von NEOS in Vorarlberg – hat dem EU-Renaturierungsgesetz im EU-Parlament deshalb auch zugestimmt.
Michael Sagmeister
Parlementsklub NEOS Vbg
Täglich werden in der Steiermark mehr als drei Hektar an Grünfläche verbaut, das sind fünf Fußballfelder. Die klimatischen Auswirkungen des Bodenverbrauchs in Österreich haben eine Vielzahl von
Problemen mit sich gebracht. Zu den wohl ernsthaftesten gehören der Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Flächen, die Versiegelung von Naturräumen und die Fragmentierung von Lebensräumen für
Wildtiere. Grünflächen speichern CO² und dienen als Filter für das Grundwasser. Gleichzeitig hat der Klimawandel zur Folge, dass Böden weniger reichhaltigere Erträge liefern werden. Werden also
weiter landwirtschaftlich genutzte Flächen verbaut, hat das negative Auswirkungen auf die Nahrungsversorgung. Auch in Hochwassergebieten ist eine zunehmende Versiegelung problematisch. Hier
braucht es rasch eine Trendumkehr!
Darüber hinaus führt die Ausdehnung von Siedlungsgebieten und Infrastruktur zu einem Anstieg des Verkehrs, der Luft- und Lärmbelastung sowie zu einer Zersiedelung des Landschaftsbildes. Die
Schaffung von effizienten, öffentlichen Verkehrsnetzen wird dadurch besonders erschwert. Die Immobilienpreise steigen durch ihre Nutzung als Anlagekapital in die Höhe. Das verschärft die soziale
Ungleichheit, da bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp wird. Diese Probleme stellen uns vor ernsthafte Herausforderungen in Bezug auf Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige
Entwicklung.
Die KPÖ setzt sich im steiermärkischen Landtag dafür ein, die Verbauung und Versiegelung endlich effektiv zu regulieren. Es braucht einen verpflichtenden Rückbau von ungenutzten Gewerbeflächen
und die Einführung einer Entsiegelungsquote. Abgaben wie eine Schottersteuer oder eine Stellplatzabgabe sollen einen gewünschten Lenkungseffekt erzielen, weg von zusätzlicher Versiegelung hin zu
klimabewusster Raumplanung und zeitgemäßer Architektur. Entsprechende Anträge im Landtag wurden von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgelehnt.
Das EU-Renaturierungsgesetz zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten wiederherzustellen. Als KPÖ unterstützen wir diesen wichtigen Vorstoß, auch wenn klarerweise nicht
alle Probleme dadurch gelöst werden. Dennoch betrachten wir es als einen von vielen Schritten, um die Klimaschutzziele und eine nachhaltige Zukunft auch wirklich erreichen zu können.
Diese neue Rechtsvorschrift wirft die Frage auf, wie die konkrete Umsetzung auf nationaler Ebene aussehen soll und welche Maßnahmen nötig sind, diese Ziele auch zu erreichen. Angesichts der
vermehrt auftretenden Hochwasserkatastrophen muss die Wasseraufnahmefähigkeit unserer Böden verbessert und den fließenden Gewässern entsprechender Raum gegeben werden. Unbewirtschafteter Boden
muss entsiegelt und renaturiert werden, Wälder müssen aufgeforstet und Grünflächen geschützt werden. Das Renaturierungsgesetz wird auch die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten bieten.
Parteien, die für Klima- und Umweltschutz sind, können demnach nicht gegen das Renaturierungsgesetz sein. Dennoch gibt es Widerstand, welcher die Umsetzung dieser Initiative blockiert. Die
Einwände insbesondere der konservativen Parteien laufen stets auf das Finanzierungsargument und den Schutz des Privateigentums hinaus. Dem können wir als KPÖ entgegenhalten: Untätigkeit beim
Klimaschutz wird noch weitaus höhere Kosten verursachen und Katastrophen wie Überflutungen und Dürre werden nicht nur öffentliches und privates Eigentum beeinträchtigen, sondern auch
gesundheitliche Schäden verursachen. Kurzfristige Profitlogik kann und wird keine Lösung bieten, wenn es um eine lebenswerte Zukunft für uns alle geht.
Als KPÖ Steiermark unterstützen diese Initiative und fordern die Verantwortlichen in den Ländern auf, sich für eine Lösung im Sinne der Renaturierung einzusetzen.
Stellungnahme der KPÖ Steiermark zur Petition für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz
Wir stehen dem EU-Renaturierungsgesetz ablehnend gegenüber. Wir erachten den Schutz, die Erhaltung und auch die Wiederherstellung der Natur und von Lebensräumen als elementar. Wir vertreten
jedoch den Standpunkt, dass Vorgaben seitens der EU nicht der richtige Weg sind, um dieses Ziel zu erreichen. Wir sind der Ansicht, dass wir in Österreich keine EU-Vorgaben brauchen, um unsere
Natur zu schützen. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte die Entscheidungshoheit in diesen Belangen in Österreich bzw. in den Nationalstaaten verbleiben, da ein EU-Gesetz niemals ausreichend
auf die unterschiedlichen nationalen und regionalen Gegebenheiten Rücksicht nehmen kann.
Wir setzen uns als einzige politische Kraft in Oberösterreich tatsächlich für den Natur- und Umweltschutz ein. Aktuell kämpfen wir beispielsweise dafür, den Bau von Windparks in schützenswerten
Landschaften in Oberösterreich zu verhindern. Hier finden Sie entsprechende Aussendungen dazu:
https://www.mfg-oe.at/video-krautgartner-vs-achleitner-spannende-debatte-um-windpark-kobernausserwald/
https://www.mfg-oe.at/umweltanwalt-donat-wegen-windkraft-kritik-im-fadenkreuz/
https://www.mfg-oe.at/windkraftausbau-mfg-warnt-vor-hinterzimmerdeals/
https://www.mfg-oe.at/der-wind-hat-sich-gedreht-kobernausserwald-vor-unwiderruflicher-zerstoerung/
https://www.mfg-oe.at/ein-falsches-spiel-mit-sehr-sehr-viel-geld/
https://www.mfg-oe.at/mfg-fraktion-fordert-aufklaerung-zu-windparkprojekten-und-schulstufen-ueberspringung/
Manuel Krautgartner
Klubobmann MFG Klub im OÖ Landtag